Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 05.05.2022 - 6 A 870/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14268
OVG Sachsen, 05.05.2022 - 6 A 870/20 (https://dejure.org/2022,14268)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.05.2022 - 6 A 870/20 (https://dejure.org/2022,14268)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 6 A 870/20 (https://dejure.org/2022,14268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,14268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2022 - 6 A 870/20
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt als "prozessuales Urrecht" den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, 408 f.; BVerwG, Beschl. v. 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 -, juris Rn. 2).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2022 - 6 A 870/20
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht auch nicht, der Rechtsansicht des Klägers zu folgen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 u. a. -, BVerfGE 64, 1, 12).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2022 - 6 A 870/20
    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt aber keinen Schutz davor, dass ein Gericht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts auf Parteivorbringen nicht weiter eingeht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21. April 1982 - 2 BvR 810/81 -, BVerfGE 60, 305, 310).
  • BVerwG, 02.08.2018 - 3 BN 1.18

    Anhörungsrüge; fehlende Entscheidungserheblichkeit eines übersehenen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2022 - 6 A 870/20
    Diese Ausführungen hat das Gericht zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2. August 2018 - 3 BN 1.18 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 3 C 12.20

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge; Umfang der Gewährleistung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2022 - 6 A 870/20
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt als "prozessuales Urrecht" den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort kommen und mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395, 408 f.; BVerwG, Beschl. v. 24. Juni 2020 - 3 C 12.20 -, juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 22.02.2022 - 6 A 846/20

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2022 - 6 A 870/20
    Angesichts der Vielgestaltigkeit der bisher gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren (Erschleichen von Leistungen, vorsätzliche sowie gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Urkundenfälschung, Bedrohung, üble Nachrede, falsche Verdächtigung, Verleumdung, Nötigung, Diebstahl sowie Hausfriedensbruch - wie sich aus der vorliegenden Verfahrensakte sowie aus dem Akteninhalt des beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht parallel geführten Verfahrens 6 A 846/20 ergibt) und der bereits erfolgten Verurteilungen wegen Erschleichens von Leistungen, Sachbeschädigung, vorsätzlicher bzw. gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung, Urkundenfälschung sowie Bedrohung kann sich der Kläger nicht darauf berufen, dass es sich ausschließlich um solche Delikte handeln würde, bei dem notwendigerweise der Täter von vornherein bekannt ist.".
  • OVG Sachsen, 31.01.2013 - 3 A 565/11

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Beziehungstat, Entlastung, Erforderlichkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.05.2022 - 6 A 870/20
    Hiervon ist etwa bei der Verletzung der Unterhaltspflicht auszugehen (SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2013 - 3 A 565/11 -, juris Rn. 10, m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.10.2023 - 6 A 518/21

    Anhörungsrüge; Prozesskostenhilfe; rechtliches Gehör

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet nur, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (st. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 -, BVerfGE 75, 369, 381 f.; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 - 5 B 4.10 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2022 - 6 A 870/20 -, juris Rn. 2).

    Das Gericht muss jedoch dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht auch in der Sache folgen, sondern kann aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangen, als die Beteiligten es für richtig halten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.; v. 8. Juni 2009 - 5 PKH 6.09 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2022 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 09.10.2023 - 6 D 38/21

    Anhörungsrüge; Prozesskostenhilfe; Beschwerde; rechtliches Gehör

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs gebietet nur, dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (st. Rspr., vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 3. Juni 1987 - 1 BvR 313/85 -, BVerfGE 75, 369, 381 f.; BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 - 5 B 4.10 -, juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2022 - 6 A 870/20 -, juris Rn. 2).

    Das Gericht muss jedoch dem zur Kenntnis genommenen und in Erwägung gezogenen Vorbringen nicht auch in der Sache folgen, sondern kann aus Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts zu einem anderen Ergebnis gelangen, als die Beteiligten es für richtig halten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. März 2010 a. a. O.; v. 8. Juni 2009 - 5 PKH 6.09 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 5. Mai 2022 a. a. O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht